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Eurohypo AG verliert massenhaft gegen Anleger des Cumulus Immobilienfonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR“
Wie eine schallende Ohrfeige müssen der Eurohypo AG die insgesamt 118 Urteile des LG Frankenthal vorkommen, die am 27.01.2011 gegen sie ergingen. Die Eurohypo AG hatte in diesen Verfahren von uns vertretene Anleger des Immobilienfonds verklagt und vermeintliche Ansprüche gegen die Anleger aus einem Darlehensvertrag mit der Fondsgesellschaft geltend gemacht.
Nach unsere Recherchen stand für uns jedoch bereits langer Zeit fest, dass die Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligungen an der Fondsgesellschaft massiv getäuscht wurden. Die dieser Täuschung zugrundeliegenden Fakten wurden auch in den vorliegenden Prozessen gegen die Eurohypo AG konsequent von uns vorgetragen.
Das LG Frankenthal hat sich in seinen Urteilen der von uns vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen und Ansprüche der Eurohypo AG wegen eben diesen Täuschungshandlungen klar abgelehnt.
Nach unserer Einschätzung liegen bei den meisten anderen Cumulus Immobilienfonds vergleichbare Fakten vor, so dass auch Anleger anderer Fonds von den Entscheidungen des LG Frankenthal profitieren können.
Falls insoweit Fragen bestehen, stehen wir gern zur Verfügung. Umwege über irgendwelche Interessenvereinigungen sind dabei nicht notrwendig.
Sten Wagner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
