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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Liquidation beschlossen - Anleger sollen zahlen

03.02.2010

Nachdem nunmehr im zweiten Anlauf die Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft beschlossen wurde, werden jetzt die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG angeschrieben und zur weiteren Zahlung ihrer Raten bzw. zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Für die Anleger mündet das ganze Chaos der letzten Monate damit nun in einer konkreten Forderung und es stellt sich die Frage, ob sie dieser wirklich nachkommen müssen. Viele sehen einfach nicht ein, hier noch gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.

Nach unserer Einschätzung sind die Zweifel an der Berechtigung der jetzt aufgemachten Forderung der Gesellschaft durchaus berechtigt. Es ist aus unserer Sicht fraglich, ob der Gesellschaft die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich zustehen.

Unabhängig davon ist im Einzelfall zu prüfen, ob den Anlegern nicht auch Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zustehen, die sie der Forderung zumindest entgegenhalten und die sogar bis zur kompletten Rückabwicklung führen können.

Deshalb sollte sich kein Anleger unter Druck setzen lassen und vor einer Zahlung an die marode Gesellschaft genau prüfen lassen, ob dies wirklich notwendig und empfehlenswert ist.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht