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Die Finanzplanung der Citibank
Haben Sie wirklich das unterschrieben, was besprochen wurde?
Im Rahmen der Bearbeitung zahlreicher Fälle zu Zertifikaten von Lehman Brothers ist uns bei den Mandanten, die Kunden der Citibank sind, etwas sehr merkwürdiges aufgefallen.
Die meisten unserer Mandanten haben zu den jeweiligen Beratungen oder Besprechungen mit ihrem Bankberater einen Ausdruck von der Citibank erhalten und unterschrieben, der mit „Die individuelle Finanzplanung der Citibank“ überschrieben ist. Dieser Ausdruck enthält Angaben zum Vermögen, der bisherigen Struktur des Depots, zum Risikoprofil des Kunden, zur zukünftigen Anlagestrategie und natürlich auch eine Erklärung zur Haftungsbeschränkung der Citibank.
Leider mussten fast alle Mandanten im Rahmen unserer Beratung feststellen, dass die Angaben in dieser “Finanzplanung“ nicht dem entsprechen, was sie mit dem Bankberater besprochen hatten.
Da steht beispielsweise, dass der Kauf eines Zertifikats nicht dem Risikoprofil des Kunden entspricht, weil der Risikoanteil dann zu hoch ausfallen würde. Der Kunde soll aber dennoch das Zertifikat auf ausdrücklichen eigenen Wunsch und sogar entgegen der Empfehlung der Citibank erworben haben. Tatsächlich wurde der Mandant überhaupt erst vom Bankberater auf dieses Produkt aufmerksam gemacht, hatte vorher gar keine Ahnung, was ein Zertifikat eigentlich ist und wollte selbstverständlich kein zu hohes Risiko eingehen.
Auffällig ist bei vielen Mandanten auch, dass die Risikoeinschätzung der Citibank oft unter der eigenen Einschätzung durch die Kunden gelegen haben soll. Da heißt es beispielsweise „Unsere Einschätzung: Ausgewogen (max. Risikoanteil 55%) – Ihre Wahl: Ertrag (max. Risikoanteil 70%)“, obwohl die Mandantin zu keinem Zeitpunkt eine Erhöhung ihrer Risikos wollte und das mit dem Bankberater auch nicht besprochen war.
Leider haben viele der Mandanten im Vertrauen darauf, dass die Bank nur das dokumentiert, was auch besprochen wurde, diese falschen Angaben ohne nochmalige Prüfung einfach unterschrieben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ansprüche wegen Falschberatung ausgeschlossen sind. Entscheidend ist nämlich grundsätzlich, was tatsächlich besprochen wurde.
Dies gilt insbesondere dann, wenn selbst die falsche Dokumentation in sich widersprüchlich ist. So ist etwa bei einer Mandantin zunächst festgehalten, dass sie die Anlagestrategie “Ertrag“ (max. Risikoanteil 70%) gewählt hat. Schon das stimmt nicht. Unabhängig davon wird dann beim konkreten Kauf der Wertpapiere plötzlich angegeben, dass ihre Anlagestrategie “Wachstumsorientiert“ sei und einen maximalen Risikoanteil von 100% zulasse.
Derartige häufige Diskrepanzen bei der Citibank sind nicht nur uns sondern auch der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufgefallen. Diese hat das zum Anlass genommen, sogar die Möglichkeiten einer Strafanzeige wegen Betrugsverdacht gegen die Citibank zu prüfen. Wir empfehlen deshalb, dass man seine jeweilige “Finanzplanung“ noch einmal danach überprüft, ob wirklich das dokumentiert ist, was auch besprochen wurde. Ist dies nicht der Fall hat man nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit Anlagen in seinem Depot, die überhaupt nicht der eigenen Risikobereitschaft entsprechen.
Da etwaige Schadensersatzansprüche regelmäßig bereits in 3 Jahren ab Kaufdatum des jeweiligen Wertpapiers verjähren, sollte man bei Unregelmäßigkeiten schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Nachteile zu vermeiden.
Markus Viertel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
