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Dynatrust AG
Am 19.01.2011 wurden der Direktor des Verwaltungsrates der Dynatrust AG, Herr Heiko Klich und seine Ehefrau im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen des Landeskriminalamtes in Wittenberg verhaftet.
Nach bisherigen Informationen waren die Durchsuchungen und Verhaftungen ein Teil von mehreren Maßnahmen verschiedener Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und der Schweiz im Zusammenhang mit den Geschäften der Dynatrust AG, die ihren Sitz in der Schweiz hat.
Die Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgten vor den Hintergrund, dass massenhaft Kunden der Dynatrust AG um ihre Geldanlagen geprellt worden sein sollen.
In den letzten Jahren wurden Anlegern sog. Partizipationsscheine der Dynatrust AG als Geldanlagen vertrieben, welche mit Vorzugsaktien nach deutschen Recht vergleichbar sind. Dabei wurde ausdrücklich damit geworben, es handle sich um eine kapitalgeschützte Geldanlage mit einer Rendite von bis zu 2 % monatlich.
Tatsächlich gibt es jedoch Anzeichen dafür, dass die Anlegergelder nicht investiert sondern in ein weit verzweigtes Unternehmensnetz flossen bzw. als vermeintliche Rendite wieder an andere Anleger ausgezahlt wurden. Dies würde bedeuten, dass es sich vorliegend um ein klassisches Schneeballsystem handelt.
Auch unserer Mandantschaft wurde jahrelang eine vermeintliche monatliche Rendite von 2 % ausgewiesen und in geringem Umfang sogar Gelder wieder ausgezahlt. Auf eine aktuelle Auszahlungsanweisung erfolgte zuletzt jedoch keinerlei Reaktion mehr und die nunmehr bekannt gewordene Verhaftung des Herrn Klich bestätigt die Befürchtungen der Mandantschaft, dass sie massiv getäuscht wurden.
Nach verschiedenen Berichten in der Presse und in Internetforen steht mittlerweile ein Schadensbetrag von mehr als 10 Mio. € im Raum.
Für Anleger der Dynatrust AG empfiehlt es sich deshalb aktuell, Strafanzeige zu erstatten, damit die Strafverfolgungsbehörden das Ausmaß der Angelegenheit nachvollziehen und umfassend ermitteln können. Mittlerweile gibt es wohl bereits mehr als 50 Anzeigen geschädigter Anleger.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich mit anderen Geschädigten auszutauschen und aus Kostengründen gegebenenfalls gemeinschaftlich zu versuchen, sich aus den Ermittlungsergebnissen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und der Schweiz Informationen zu beschaffen. Nur so kann umfassend geklärt werden, gegen wen Ansprüche bestehen, wo die Anlegergelder verblieben sind und ob man hierauf als Geschädigter noch zugreifen kann.
Gerade in solchen grenzüberschreitenden Schadensfällen ist es erfahrungsgemäß wichtig, schnell zu handeln und mit gebündelten Kräften vorzugehen.
Markus Viertel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
