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Sicherheits-Kompakt-Rente ist alles andere als sicher!

21.11.2008

OLG Hamm bezeichnet Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe als Risikorente und spricht Anleger Schadenersatz zu.

Das OLG Hamm hat in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil (18.01.2007 - 4 U 22/06) klar deutlich gemacht, was es von der sog. "Sicherheits-Kompakt-Rente" der Schnee-Gruppe hält.

Nach den Versprechungen des Vermittlers hatte das Rentenkonzept zum Inhalt, dass der Anleger durch die Kombination mehrerer Lebensversicherungsverträge und die Aufnahme von Darlehen eine mündelsichere, lebenslange und unkündbare Rente erhält. Er müsse nur noch lange genug leben und die Rent genießen.

Das OLG Hamm hat diese Einschätzung nicht ganz geteilt und hat ausgeführt:

"Schon diese Bezeichnung der angebotenen Rente als Sicherheitsrente ist unzutreffend. Denn es handelt sich nicht um eine Sicherheitsrente, sondern um eine Risikorente. Das Rentenkonzept beruht allein auf der Annahme eines weiterhin stabilen Aktienmarkts. Denn sowohl die Lebensversicherung in England, mit der das Darlehen getilgt werden sollte als auch die Rentenversicherung, mit der Darlehenszinsen bedient werden sollten, bauten auf einem properierenden Aktienmarkt auf."

Weiter heißt es im Urteil:

"Insbesondere hätte keinesfalls weiter von einer ‚Sicherheitsrente’ geredet werden dürfen. Statt dessen hätte von einer Risikorente die Rede sein müssen. Dem Kläger hätte positiv und deutlich gesagt werden müssen, wie und unter welchen Voraussetzungen und Risiken das beworbene Rentenpaket funktionieren sollte und auch nur konnte. Insbesondere hätte in diesem Rahmen der Zusammenhang mit dem Aktienmarkt dargestellt werden müssen."

Im Ergebnis kam deshalb das OLG zu dem Ergebnis, dass wegen der klar falschen Beratung durch den Vermittler, dieser dem Anleger zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht